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Hinweis: Dies ist ein 1:1 abgetipptes Rundschreiben des EZA Minden von 1952, das mir in (Original alter) Kopie vorliegt. Scans des Schreibens und der darin erwähnten, ebenfalls hier vorliegenden Anlagen 1II und 5 haben wir auch: Seiten 1, 2, 3, 4 und 5, Anlage 1II (Nebenzeichen) mit den Seiten 1 und 2 sowie Anlage 5 (Anschrift für DB-Güterwagen). Vorsicht: das sind pro Seite zwischen 700 und 800 kB (150 dpi, 16 Graustufen, PNG). Lesen läßt sich's besser hier - ich übergebe mich nun an das Eisenbahnzentralamt :-)
Minden, den 5. Mai 1952
Deutsche Bundesbahn
Eisenbahn-Zentralamt
Minden (Westf)
2812 Fuw 4/51
Nachtrag 18
An alle
ED'en einschl Karlsruhe, Mainz und Trier mit Zweitschrift
für die Werkstättenabteilungen der
ED Essen, Hamburg, Frankfurt/M, Stuttgart und München,
die Geschäftsführende Direktion für das Werkstättenwesen Speyer,
Zentralstelle für die Betriebswirtschaft im Werkstättendienst,
Frankfurt/Main, das Hauptwagenamt (GWA) Frankfurt/Main,
den Herrn Beauftragten für die Fortbildung der Verkehrsvorschriften Frankfurt/Main
Eisenbahn-Zentralamt München
nachrichtlich:
Generalbetriebsleitung Süd Stuttgart
Generalbetriebsleitung West Bielefeld
Generaldirektion der Südwestdeutschen Eisenbahnen Speyer
Hauptprüfungsamt Offenbach
Prüfungsämter bei den ED'en und
Prüfungsamt beim LZA Minden
- je besonders -
Betr: Werkstätten; Verkehr und Betrieb
Neue Anschriften an den Güter-, Dienstgüter- und Bahndienstwagen der DB, sowie an den bei der DB eingestellten Privatgüterwagen
Bezug: Verf der HVB - 22.223 Fkwg 196 - vom 10. 4. 1952
Die Umnummerung der Güterwagen, der Dienstgüterwagen und der Bahndienstwagen der DB, sowie der bei ihr eingestellten Privatgüterwagen ist nach den Weisungen der Verfg der HVB - 22.223 Fkwg 77 vom 2. Mai 1951 und nach den mit unserem Rundschreiben - 2812 Fuw 4/51 - vom 5. Mai 1951 herausgegebenen Richtlinien mit den dazugehörigen Nachträgen wieder aufzunehmen.
Davon abweichend erhalten die neue Eigentumsbezeichnung DB b.a.w. nur folgende Wagen:
Alle übrigen Wagen behalten die Eigentumsbezeichnung DR mit dem Zonenzeichen (Brit-US-Zone) oder (-> Zone Fr DR). Der Gattungsbezirk und die alte Wagennummer wird durch die neue Bauartbezeichnung (Gattungszeichen und Bauartnummer) und die neue sechsstellige Wagennummer ersetzt.
Das Eigentumsmerkmal "DR" ist an den Seitenwänden wie bisher in einer Schriftgröße von 250 mm anzuschreiben und die Zonenzeichen (Brit-US-Zone) oder (-> Zone Fr DR) in einer Schriftgröße von 80 mm darunter zu setzen. Der Anbringung der Zonenzeichen, bezw der Erneuerung derselben, ist besondere Beachtung zu widmen.
Die neue sechsstellige Wagennummer und die neue Bauartbezeichnung ist an den Seitenwänden entsprechend unserer Anlage 5 (Anschrift für DB-Güterwagen) zum Rundschreiben - 2812 Fuw 4/51 - vom 5.5.51 anzuschreiben. Wegen der Anordnung der Anschriften verweisen wir auf die Anlage 8 und 9 des gleichen Rundschreibens.
Am Untergestell ist bei Wagen mit Seitenwänden das Eigentumsmerkmal "DR" ohne die Zonenzeichen am Langträger vor die Wagennummer und die Bauartbezeichnung anzuschreiben. Die Schriftgröße für diese Anschrift einschl des Eigentumsmerkmals "DR" bleibt 63 mm fette Engschrift nach DIN 1451. Auf unseren Nachtrag 4 (2807 Favag vom 25.6.1951) wird verwiesen.
Die jetzige Anschrift der schon umgezeichneten und umgenummerten bahneigenen Güterwagen ist jedoch nicht zu ändern.
Die Beschriftung der Privatgüterwagen mit "DB" ist nach Zeichnung Fwg 29.11.13, die Beschriftung mit "DR" und den Zonenzeichen nach Zeichnung 29.11.15 auszuführen. Die Zeichnungen können im Bedarfsfalle von der Planei des EZA MInden angefordert werden.
Beiliegend übersenden wir die 3. Ausgabe der Anlagen 2 und 3 zu unserem Rundschreiben - 2812 Fuw 4/51 - vom 5.5.1951 und bitten, die jetzt verwendeten Anlagen 2 und 3 durch diese auf den neuesten Stand gebrachten Anlagen zu ersetzen. Besondere Beachtung ist darin den Gattungs- und Nebenzeichen zu widmen. Diese sind, um die Einheitlichkeit der Anschriften zu wahren und der Bedeutung der einzelnen Nebenzeichen entsprechend, nur in der von der Spalte "Gattungszeichen" angegebenen Rihenfolge anzuschreiben.
Des weiteren wird die überarbeitete Anlage 1II (Nebenzeichen) zur neuen GWVI, sowie die ergäntzte 3. Ausgabe der Anlage 5 - Anschrift für DB-Güterwagen - zum Rundschreiben 2812 Fuw 4/51 vom 5.5.1951 übersandt.
Die bisherigen Anlagen sind damit ungültig geworden. In der 3. Ausagbe der Anlage 5 ist bei den O- und OO-Wagen ohne Nebenzeichen des klareren Schriftbildes wegen der Abstand zwischen dem Gattungszeichen und der Bauart-Nummer auf 84 mm gegenüber 28 mm bei den O-Wagen mit Nebenzeichen (Om) erhöht worden.
Wir bitten, folgende Ausführungen zu beachten:
ehem Gatt Bez "Magdeburg", Gwu, neue Bauartbezchng Gw 01 " " " "Stettin/Han" Gu, " " G 02 " " " "Stettin/Han" Ghu, " " Gh 03 " " " "München", Gu, " " G 10 " " " "Karsruhe", Gu,Ghu," " G, Gh 10 " " " "Stettin", Gu, " " G 29und an den offenen Güterwagen
ehem Gatt Bez "Villach" Ommu, Ommru, neue Bauartbez. Omm, Ommr 33 " " " "Klagenfurt" Ommu " " Omm 34 und 35 " " " "Duisburg" Ommu " " Omm 29, 37 u 39nicht mehr anzuschreiben. An den bereits umgezeichneten Güterwagen ist es bei der nächsten Zuführung dieser Wagen zu einer Ausbesserungsstelle zu löschen.
Meldung der umgezeichneten Wagen
In den Meldelisten ist künftig das Eigentumsmerkmal "DR" oder "DB" der umgezeichneten Wagen mit anzugeben. Das entsprechende Eigentumsmerkmal ist in der Spalte "Neue Wagennummer" vor die neue Wagennummer zu setzen. Die umgezeichneten EUROP-Wagen werden durch das Zeichen "E/DB", das ebenfalls vor die neue Wagennummer anzuschreiben ist, hervorgehoben.
Das Zonenzeichen der DR-Wagen ist in der senkrechten freien Spalte der Meldeliste mit anzugeben.
In den Meldelisten für umbeschriftete Privatgüterwagen ist in der Spalte "Neue Wagennummer" das Eigentumsmerkmal "DB" oder "DR" vor die Wagennummer zu schreiben und in der Spalte "Bemerkungen" bei den DR-Wagen das Zonenzeichen anzugeben.
Für die in "DR" umgezeichneten Wagen ist ebenso wie für die in "DB" umgezeichneten Wagen eine Bestandskarte entsprechend den Richtlinien unseres Rundscheibens 2812 Fuw 4/51 vom 4.1.1951 betr: Neue Anschriften an den Güter-, Dienstgüter- und Bahndienstwagen der DB und der Verfg des Hauptwagenamtes - WS 31 Vwka - vom 22.12.1951 betr: Neue Anschriften an den Güterwagen; hier: Ausfertigung der Bestandskarten (Vordruck 905 12), anzulegen. Im schriftfeld "Neue Anschrift" der Bestandskarte ist hinter der Angabe "Gattungsbezirk" das Eigentumsmerkmal "DB" oder "DR/Brit-US-Zone" bezw "DR/Zone Fr DR" einzutragen.
Es wurde festgestellt, daß z Teil die Bestandskarten mangelhaft ausgefüllt sind. Z B ist das Lieferjahr des umgezeichneten Wagens oft nicht angegeben, weil vermutlich das Firmenschild an den Wagen nicht mehr vorhanden war. In solchen Fällen bitten wir, das Lieferjahr schätzungsweise nach dem Erhaltungszustand des umgezeichneten Wagens, unter Zuhilfenahme des Merkbuches für Fahrzeuge DV 939 d, Teil A, (C. Güterwagen), in welchem das erste Beschaffungsjahr der Güterwagen angegeben ist, in der Bestandskarte mit einem dahintergesetzten Fragezeichen einzutragen. Weiter kommt es immer noch sehr häufig vor, daß umgezeichnete Wagen hauptsächlich wegen Doppelnummerung gesucht werden müssen. Die mit den Umzeichnungsarbeiten beauftragten Umzeichnungsstellen müssen größte Sorgfalt bei der Verwendung der vom EZA zugeteilten Wagennummern aufwenden, um diese Fehler und die dadurch auftretenden hohen Unkosten künftig möglichst zu vermeiden.
gez Schwarzkopf
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Zuletzt bearbeitet am 27. Januar 2006 | Fragen? Mail an Webmaster |
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